Klassiker für förderbare Projekte sind Websiten, Marketingmaßnahmen oder IT-Projekte. Wichtig ist, dass die Projekte einen Beratungsanteil enthalten müssen. Dieser wird entsprechend gefördert. Nicht förderbar sind hingegen Projekte, bei welchen zum Beispiel Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- oder Inhouseprojekte im Vordergrund stehen. Im Zweifel sprechen Sie uns einfach auf Ihr konkretes Projekt an und wir helfen Ihnen schnell weiter.